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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine klare Zusammenarbeit.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Woop MAAN Technology (Einzelunternehmen, Dorfstrasse 9, 9656 Alt St. Johann, Schweiz, UID: CHE-156.576.525) (im Folgenden “Agentur” genannt) als Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Programmierung, Hosting, Multimedia sowie IT-Infrastruktur und den Kunden der Agentur.
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Programmierung, Hosting, Multimedia und IT-Infrastruktur zwischen der Agentur und ihren Kunden. Die im Anhang aufgeführten Sonderbedingungen für die Übergabe und Nutzung von Software, für Servermanagement und für Reseller gelten nur, soweit der Kunde eine der dort genannten Leistungen der Agentur in Anspruch nimmt.
Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge (Aufträge/Bestellungen), auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten AGB nur den besonderen Anforderungen der nachfolgenden Ziffer.
Bestandskunden gegenüber ist die Agentur unter folgenden Umständen berechtigt, Änderungen an den vereinbarten AGB vorzunehmen:
Ein Vertrag mit der Agentur kommt zustande durch:
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird die Agentur in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Die Agentur unterstützt den Kunden als strategischer Full-Service-Partner bei der Konzeption, Entwicklung, Optimierung und dem Betrieb digitaler sowie analoger Projekte. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Web & App Development, Hosting & Betrieb, Branding & Identity, Automatisierung, SEO & Performance Marketing, Legal Compliance & Datenschutz-Integration sowie Printmedien. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Die Agentur bietet dem Kunden spezifische Service-Pakete für das Hosting und den Betrieb von Websites, Onlineshops und weiteren Webanwendungen an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung. Die Agentur sichert eine dem gewählten Service-Paket angemessene und gute Performance der Systeme zu. Um dies zu gewährleisten, entscheidet die Agentur eigenständig und flexibel über die Zuteilung der im Hintergrund benötigten Systemressourcen.
Die Agentur erstellt und optimiert Websites für die Darstellung auf aktuellen, gängigen Webbrowsern und Endgeräten. Für veraltete oder nicht gängige Browser und Technologien (wie beispielsweise Browserversionen mit einem Marktanteil von unter 3 % in der Schweiz) wird keine Gewährleistung für eine fehlerfreie Darstellung oder uneingeschränkte Funktionalität übernommen. Allfällige Anpassungen für solche veralteten Systeme sind nicht im regulären Leistungsumfang enthalten und werden nach vorheriger Absprache nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Die von der Agentur bereitgestellten Leistungen und Systemressourcen basieren auf einer dem gewählten Service-Paket entsprechenden Nutzung. Um die hohe Qualität und Stabilität der Infrastruktur für alle Kunden sicherzustellen, unterliegen die Services dem Fair-Use-Prinzip. Dabei gilt: Die Toleranzgrenzen für Traffic und Ressourcenbedarf skalieren flexibel mit dem gebuchten Service-Paket. Bei „High-Performance“-Paketen sind naturgemäss deutlich höhere Kapazitäten und Lastspitzen einkalkuliert und vertraglich zugelassen als bei Basis-Paketen.
Sollte die Ressourcenbeanspruchung eines Systems das für das jeweilige Paket kalkulierte Mass dennoch dauerhaft und massiv übersteigen (beispielsweise durch ein unerwartet hohes, andauerndes Besucheraufkommen), wird die Agentur proaktiv den Dialog mit dem Kunden suchen, um eine gemeinsame, bedarfsgerechte Lösung (z. B. ein individuelles Leistungs-Upgrade) zu erarbeiten. Lediglich bei einer akuten, kritischen Gefährdung der Netz- und Systemstabilität (beispielsweise durch fehlerhafte Skripte des Kunden oder externe Angriffe) behält sich die Agentur das Recht vor, als temporäre Schutzmassnahme steuernd einzugreifen oder die betreffenden Dienste vorübergehend einzuschränken, bis die Störungsursache behoben ist.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach eigenem Ermessen Dritte heranzuziehen (wie beispielsweise externe Rechenzentren, Software-Anbieter oder sonstige Subunternehmer).
Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt und bemüht sich, die Dienste möglichst störungs- und unterbrechungsfrei bereitzustellen. Aus technischen Gründen kann eine 100-prozentige Verfügbarkeit jedoch nicht garantiert werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es zu vorübergehenden Betriebsunterbrechungen kommen kann. Solche Unterbrechungen sind insbesondere zulässig, wenn sie durch geplante Wartungsarbeiten oder Systemaktualisierungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit erforderlich sind. Ebenso können Störungen durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur (wie etwa höhere Gewalt, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Angriffe durch Dritte) zu Ausfällen führen. Die Agentur wird den Kunden über absehbare, geplante Betriebsunterbrüche nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
Bei Dienstleistungen im Bereich Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Onlinewerbung (SEA) oder anderen verwandten Dienstleistungen schuldet die Agentur eine sorgfältige Beratung und Ausführung nach aktuellem Stand der Technik. Da es sich hierbei um Dienstleistungen handelt, wird ein spezifischer wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Anfragen (Leads), eine konkrete Platzierung in Suchmaschinenergebnissen oder dergleichen ausdrücklich nicht garantiert. Der Kunde erkennt an, dass massgebliche Faktoren wie Algorithmus-Änderungen von Drittanbietern (z. B. Google, Meta) ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
Sämtliche Urheber- und Schutzrechte an den erstellten Werken verbleiben bei der Agentur. Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. An individuellen Arbeitsergebnissen (z. B. Logos, spezifische Grafiken) wird, sofern nicht anders vereinbart, ein exklusives Nutzungsrecht übertragen ; an Standard-Softwarekomponenten und Vorlagen ein einfaches Nutzungsrecht.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass bei der Entwicklung von Software, Web-Applikationen und Websites ganz oder teilweise Open-Source-Software, Frameworks oder frei verfügbare Bibliotheken (z. B. unter MIT-, Apache- oder GPL-Lizenz) eingesetzt werden können. Solche Open-Source-Komponenten unterliegen vollumfänglich und ausschliesslich den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber.
Das dem Kunden eingeräumte exklusive Nutzungsrecht beschränkt sich zwingend auf die von der Agentur spezifisch und individuell für den Kunden entwickelten Aufbauten, Schnittstellen und Geschäftslogiken („Individual-Entwicklungen“). Dem Kunden ist bewusst, dass er an der zugrundeliegenden Open-Source-Software keinerlei exklusive Rechte erwerben kann. Der Kunde ist berechtigt, die Werke für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Änderungen durch den Kunden oder Dritte sind an Individualsoftware und Designs zulässig, sofern dies für die Pflege und Fortentwicklung des Projekts üblich ist (z. B. Content-Management).
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Dies umfasst das Recht, den Namen, das Logo des Kunden, Projektdaten sowie Screenshots und Video-Aufzeichnungen der Ergebnisse für die eigene Website, Portfolios, Case Studies, Präsentationen und Social-Media-Kanäle zu verwenden. Die Agentur hat das Recht, auf den erstellten digitalen Produkten (z. B. im Footer einer Website oder im Impressum) in angemessener Form auf die Urheberschaft hinzuweisen und einen Link zur eigenen Website zu setzen.
Nach Fertigstellung von spezifischen Projektleistungen (wie z. B. Webdesign- oder Software-Projekten) fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich und detailliert mitzuteilen. Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstauglichkeit nicht grundlegend beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.
Das Werk gilt als automatisch abgenommen und genehmigt, wenn:
Jegliche Wünsche nach Funktionsänderungen, Designanpassungen oder Erweiterungen, die nach der erfolgten Abnahme oder nach der expliziten Freigabe von definierten Meilensteinen geäussert werden, gelten als nachträgliche Änderungswünsche (Change Requests). Diese sind nicht im ursprünglichen Preis inbegriffen und stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar, die nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden.
Kann über einen vom Kunden gewünschten oder für den weiteren Projektfortschritt zwingend erforderlichen Change Request innerhalb von 7 Kalendertagen keine Einigung über die Budgetfreigabe erzielt werden, ist die Agentur berechtigt, das betroffene Projekt vorübergehend zu pausieren (zu sistieren). Für die Dauer dieser Sistierung ruhen sämtliche vertraglichen Liefer- und Leistungsfristen der Agentur. Dauert die Projektpausierung aufgrund fehlender Einigung länger als 30 Kalendertage an, ist die Agentur berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Teilleistungen vollumfänglich abzurechnen.
Die Agentur übernimmt für den Kunden als umfassender Dienstleister die vollständige digitale Betreuung und Administration. Bei der eigentlichen Verschaffung, Registrierung und Pflege von Domainnamen agiert die Agentur rechtlich jedoch lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweils zuständigen Vergabestelle bzw. Registry (z. B. SWITCH, NIC, ICANN).
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Domainnamen rechtlich nicht als Eigentum übertragen werden. Die gewünschte Domain wird dem Kunden für die Dauer des Vertrages lediglich zur Nutzung überlassen.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass der von ihm gewählte Domainname frei ist und keine gesetzlichen Verbote, Rechte Dritter (wie z. B. Marken-, Namens- oder Kennzeichenrechte) oder die guten Sitten verletzt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Domain oder die Berechtigung des Kunden zu überprüfen. Ein Auftrag zur Registrierung stellt gegenüber die Agentur die verbindliche Zusicherung des Kunden dar, dass die Registrierung rechtmässig ist und er zur Nutzung berechtigt ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei allfälligen Streitigkeiten bezüglich Marken- oder Namensrechten vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
Die Agentur nutzt für die Bereitstellung von Automatisierungslösungen und KI-Funktionen teilweise Schnittstellen (APIs) und Dienste von Drittanbietern (wie z. B. OpenAI). Sofern nicht ausdrücklich ein festes Kontingent oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, sind die nutzungsbasierten Kosten dieser Drittanbieter (z. B. Kosten pro API-Aufruf oder Token-Verbrauch) nicht in den Standardgebühren der Agentur enthalten. Solche variablen Drittkosten werden von der Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen oder dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand direkt zur Zahlung weitergeleitet.
Skaliert die Nutzung der Automatisierungen durch den Kunden und steigen dadurch die API-Kosten der Drittanbieter, trägt der Kunde diese anfallenden Mehrkosten vollumfänglich. Die Agentur ist zudem berechtigt, bei Preisänderungen der Drittanbieter die weiterverrechneten Fremdkosten entsprechend anzupassen.
Bei der Einbindung von KI-Diensten Dritter (sogenannte „Services Dritter“) für Automatisierungen tritt die Agentur lediglich als Vermittler auf ; für diese Dienste gelten ausschliesslich die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Drittanbieters (z. B. OpenAI). Da die Agentur keinen Einfluss auf die technische Infrastruktur, die Trainingsdaten oder die Auslastung dieser Fremdsysteme hat, schliesst die Agentur jegliche Sach- und Rechtsgewährleistung für diese Services Dritter aus. Eine Haftung für Ausfälle, unangekündichte Schnittstellen-Änderungen oder Leistungseinschränkungen seitens des Drittanbieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die von Künstlicher Intelligenz generierten Ergebnisse (wie z. B. Texte, Code, Datenanalysen oder automatisierte Antworten) auf Wahrscheinlichkeitsmodellen basieren. Die Agentur gibt ausdrücklich keine Zusicherung oder Garantie für die Vollständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder die Eignung der KI-Outputs für einen bestimmten Verwendungszweck ab. Es ist technologisch nicht ausgeschlossen, dass KI-Systeme fehlerhafte, unplausible oder frei erfundene Ergebnisse produzieren (sogenannte "Halluzinationen").
Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, sämtliche von der KI erzeugten Resultate vor einer produktiven Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Endkunden fachlich, inhaltlich und rechtlich zu prüfen. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die erbrachten Dienstleistungen den vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck erreichen und schliesst jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die dem Kunden oder Dritten durch das ungeprüfte Vertrauen auf oder die Verwendung von fehlerhaften KI-Outputs entstehen.
Dem Kunden ist bewusst, dass digitale Entwürfe auf Bildschirmen im RGB-Farbraum dargestellt werden, während der physische Druck im CMYK-Farbraum erfolgt. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es aufgrund dieser unterschiedlichen Farbräume, der Bildschirmkalibrierung des Kunden sowie durch unterschiedliche Papiereigenschaften und Druckverfahren zu technisch bedingten Farb- und Strukturabweichungen zwischen dem digitalen Entwurf und dem gedruckten Endprodukt kommen kann.
Solche branchenüblichen und technisch unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen weder zu Preisabzügen noch zur Verweigerung der Abnahme. Eine exakte farbliche Übereinstimmung wird von der Agentur ausdrücklich nicht garantiert, es sei denn, der Kunde hat vorab explizit und als kostenpflichtige Zusatzleistung einen farbverbindlichen Andruck (Proof) beauftragt und diesen schriftlich freigegeben.
Vor der Drucklegung übermittelt die Agentur dem Kunden einen finalen Entwurf zur Endkontrolle. Mit der Erteilung der Druckfreigabe (sogenanntes „Gut zum Druck“) durch den Kunden übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Text, Rechtschreibung und Bildgestaltung. Die Agentur haftet ausdrücklich nicht für Fehler (z. B. Tipp- oder Gestaltungsfehler), die im freigegebenen Entwurf bereits enthalten waren und vom Kunden bei der Endkontrolle übersehen wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung, Registrierung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen aktuelle, vollständige und wahrheitsgetreue Kontaktdaten anzugeben. Dies schliesst zwingend eine funktionierende E-Mail-Adresse ein. Bei Änderungen seiner Daten (wie z. B. Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse oder Name) hat der Kunde die Agentur unverzüglich zu informieren, um sicherzustellen, dass die Daten während der gesamten Vertragsdauer korrekt und aktuell sind. Der Kunde ist verpflichtet, sichere Passwörter und Zugangskennungen zu wählen, diese streng vertraulich zu behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
Sofern nicht ausdrücklich als kostenpflichtiger „Managed Backup Service“ vereinbart, ist der Kunde für die regelmässige Sicherung seiner Daten (Website, E-Mails, Datenbanken) selbst verantwortlich. Bei vereinbarten Backup-Services durch die Agentur gilt : Die Agentur führt Sicherungen nach bestem Wissen und dem Stand der Technik durch. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um vollständige Systemsicherungen (Images) oder Datenbanksicherungen des gesamten Bestands. Die granulare Wiederherstellung einzelner Datensätze, Tabellen oder Teildaten ist nicht geschuldet, sofern dies technisch einen unverhältnismässigen Aufwand bedeutet. In solchen Fällen wird das gesamte Backup zum jeweiligen Stand eingespielt.
Die Haftung der Agentur für Datenverlust ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde bleibt verpflichtet, in regelmässigen Abständen die Funktionsfähigkeit der Backups durch Stichproben zu prüfen oder dies explizit als Zusatzleistung zu beauftragen.
Räumt die Agentur dem Kunden die Möglichkeit ein, Inhalte über ein Content Management System (CMS) selbstständig anzupassen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Modifikationen. Funktionsstörungen, Darstellungsfehler oder Datenverluste, die durch unsachgemässe oder fehlerhafte Eingriffe des Kunden (oder durch von ihm beauftragte Dritte) in das System verursacht werden, fallen ausdrücklich nicht unter die Gewährleistung. Der Aufwand für die Fehleranalyse und die allfällige Wiederherstellung der Website (Troubleshooting, Einspielen von Backups) wird dem Kunden in solchen Fällen nach dem tatsächlichen Aufwand und den regulären Stundensätzen in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer über die Dienstleistungen der Agentur speichern, verarbeiten oder veröffentlichen. Es ist dem Kunden strikt untersagt, illegale, rechtswidrige oder die guten Sitten verletzende Inhalte zu verbreiten. Hierzu zählen insbesondere Gewaltdarstellungen, jegliche illegale Inhalte sowie die Verletzung von Rechten Dritter (z. B. Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen). Ebenso ist der massenhafte Versand von unaufgeforderten Werbe-E-Mails (Spam) untersagt.
Die Nutzung der Infrastruktur für den Betrieb von ressourcenintensiven, sicherheitsgefährdenden oder schädlichen Anwendungen – wie beispielsweise Krypto-Mining, Botnetze, Mail-Bomben, DDoS-Attacken, schädliche Malware oder fehlerhafte bzw. ungesicherte Skripte – ist ausdrücklich verboten. Die Agentur behält sich bei entsprechenden Verstössen das Recht vor, rechtswidrige Inhalte zu sperren oder die Dienstleistung für den Kunden fristlos einzustellen.
Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte (insb. Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Schriften etc.) verfügt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit oder Unbedenklichkeit hin zu prüfen. Sollten Dritte Ansprüche gegen die Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte geltend machen, stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden (einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungskosten) vollumfänglich frei.
Ergänzend zu den allgemeinen Pflichten ist der Kunde bei spezifischen Projekten (wie z. B. der Erstellung von Websites oder Onlineshops) zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Projektdurchführung notwendigen Informationen und Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie erforderliche Zugangsdaten zu Drittsystemen – rechtzeitig, vollständig und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Zudem obliegt es dem Kunden, die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Agentur die vertraglichen Verpflichtungen reibungslos erfüllen kann.
Verzögerungen, die durch verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Zulieferungen und Mitwirkungen des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen für die Agentur entsprechend der Dauer der Verzögerung. Derartige Verzögerungen entbinden den Kunden ausdrücklich nicht von seinen vertraglichen Zahlungspflichten. Vielmehr trägt der Kunde den Mehraufwand und die Kosten, die der Agentur dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder verspäteter Angaben verzögert oder wiederholt werden müssen.
Bei Anfragen, Beanstandungen oder Meldungen Dritter über mutmasslich rechtswidrige Inhalte (Notice) auf der Infrastruktur des Kunden oder bei Verdacht auf unzulässige Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen richtet sich die Agentur nach den etablierten Richtlinien des Branchenverbandes Swico. Dies umfasst für Hosting-Dienstleistungen den Code of Conduct Hosting (CCH) und für Domainnamen den Code of Conduct Domainnamen (CCD).
Der Kunde ist verpflichtet, sich über die in diesen Richtlinien beschriebenen Abläufe (insbesondere das Notice-and-Notice sowie das Notice-and-Takedown-Verfahren) zu informieren (abrufbar unter https://www.swico.ch/de/verband/oeffentlichkeitsarbeit/eigenverantwortung/code-conducts-hosting/#code-of-conduct-defi) und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass diese als Massstab für das Vorgehen der Agentur gelten.
Die Agentur ist berechtigt, den Zugang zur Website des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, die Nutzung von Domainnamen zu unterbinden oder die damit verbundenen Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, wenn insbesondere eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Nimmt die Agentur im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfahrens oder aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Sperrung von Inhalten, Domains oder Diensten vor, ist jegliche Schadenersatzpflicht der Agentur gegenüber dem Kunden (beispielsweise für Betriebsunterbrüche oder entgangenen Gewinn) ausdrücklich ausgeschlossen. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Bezahlung der laufenden vertraglichen Gebühren.
Die Agentur ist zudem berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beanstandung (Notice) und der Umsetzung der Sperrung entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde hält die Agentur für einen allfälligen weiteren Schaden aus der Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter vollumfänglich schadlos.
Die Preise der Agentur verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils anwendablen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Vertragsabschluss. Für wiederkehrende Dienstleistungen (wie beispielsweise Managed Services, Webhosting und die Verwaltung von Domainnamen) erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel im Voraus für die gewählte Vertragsdauer (z. B. jährlich). Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen von der Agentur bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum innert 14 Tagen rein netto und ohne Abzüge zu bezahlen.
Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Ab der zweiten Mahnung erhebt die Agentur eine Mahngebühr von CHF 20.00 zur Deckung des Verwaltungsaufwands. Der Kunde trägt zudem sämtliche weiteren Kosten, die die Agentur durch den Zahlungsverzug entstehen, wie beispielsweise Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder anwaltliche Aufwände.
Bleiben fällige Zahlungen trotz Mahnung aus, ist die Agentur berechtigt, die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen vorübergehend zu sperren oder zu sistieren, sofern der Kunde nach Erhalt einer zweiten Mahnung und Ablauf einer darin gesetzten Nachfrist von mindestens 5 Werktagen keine Zahlung geleistet hat. Dies umfasst ausdrücklich auch den Zugang zur Kundenwebsite, die Deaktivierung von E-Mail-Postfächern, die Trennung von Servern vom Netz sowie Massnahmen bezüglich registrierter Domainnamen. Una solche Sperrung befreit den Kunden ausdrücklich nicht von seiner vertraglichen Pflicht zur Bezahlung der laufenden Gebühren. Für die Aufhebung der Sperrung (Reaktivierung der Dienste) stellt die Agentur eine Bearbeitungs- und Entsperrgebühr von CHF 100.00 in Rechnung.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum nicht nach oder leistet er trotz Sperrung und Nachfristsetzung keine Zahlung, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In einem solchen Fall behält sich die Agentur das Recht vor, verwaltete Domainnamen an die jeweilige Registrierungsstelle zurückzugeben oder zur Neuregistrierung freizugeben. Der Kunde schuldet die Agentur in diesem Fall die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung anfallenden Gebühren sowie Ersatz für sämtliche durch die fristlose Kündigung entstandenen Kosten.
Für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen bezieht die Agentur teilweise Lizenzen, Software, Infrastruktur oder sonstige Services von Drittanbietern (wie beispielsweise Shopware-Lizenzen, Cloud-Ressourcen wie AWS, Server-Infrastruktur oder Domain-Gebühren). Die von der Agentur offerierten Preise basieren auf den Tarifen und Gebühren dieser Drittanbieter zum Zeitpunkt der Offertstellung bzw. des Vertragsschlusses. Erhöhen diese Drittanbieter ihre Preise, Lizenzgebühren oder Abrechnungsmodelle während der laufenden Vertragslaufzeit oder kommt es zu signifikanten Währungsschwankungen bei den Einkaufspreisen, ist die Agentur ausdrücklich berechtigt, diese Mehrkosten in vollem Umfang direkt an den Kunden weiterzuverrechnen und die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
Die Agentur wird den Kunden über solche unvermeidbaren Preisanpassungen seitens der Drittanbieter rechtzeitig informieren. Da es sich hierbei um die reine Weitergabe von Fremdkosten handelt, auf die die Agentur keinen Einfluss hat, begründet eine solche Preisanpassung kein ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von der Agentur verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur – soweit gesetzlich zulässig – auf den unmittelbaren Schaden und betragsmässig auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt bezahlten Vergütung (Jahresvergütung) beschränkt.
Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden – wie beispielsweise entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden, Nutzungsausfall sowie für Schäden aus reinem Datenverlust – wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist im Weiteren jegliche Haftung der Agentur für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die die Agentur nicht zu vertreten hat und die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dies umfasst insbesondere Ausfälle, Fehlfunktionen oder Einschränkungen bei Dienstleistungen von Drittanbietern (z. B. Cloud-Providern, Rechenzentrumspflege, Software-Herstellern oder Registraren).
Die Agentur haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur oder durch das unbefugte Eindringen Dritter in die Kundenwebsite oder die Infrastruktur entstehen (beispielsweise durch Hackerangriffe, DDoS-Attacken, Malware wie Viren, Trojaner oder Ransomware). Der Haftungsausschluss umfasst überdies Schäden, die durch Fehler, Defekte, Übermittlungsverzögerungen oder Unterbrechungen der Telekommunikationsnetze, Kabel- oder Satellitennetze, Dienstleistungen von Drittanbietern sowie des Internets verursacht werden.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit seiner Inhalte sowie für die von ihm registrierten und verwendeten Domainnamen. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur die Registrierung oder Einrichtung im Auftrag des Kunden manuell vornimmt ; eine rechtliche Prüfung durch die Agentur findet dabei nicht statt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur (inklusive deren Organe und Hilfspersonen) von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten, die aus einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen, insbesondere aus der Rechtswidrigkeit seiner Inhalte oder seiner registrierten Domains, resultieren. Diese Schadloshaltungspflicht umfasst ausdrücklich auch den Ersatz sämtlicher Kosten, die die Agentur im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche für eine sachgerechte rechtliche Verteidigung (inklusive angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, die Agentur in einem allfälligen rechtlichen Verfahren nach besten Kräften zu unterstützen.
Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung (insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz DSG und, sofern anwendbar, die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) strikt einzuhalten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten, zu denen sie im Rahmen der Leistungserbringung Zugang hat, ausschliesslich zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden.
Da die Agentur im Rahmen der Bereitstellung von z. B. Webhosting, Managed Services und E-Mail-Diensten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden speichert und verarbeitet, agiert die Agentur im Sinne des Datenschutzrechts als „Auftragsverarbeiter“. Der Kunde nimmt in Bezug auf diese Daten die Rolle des „Verantwortlichen“ ein. Für diese weisungsgebundene Verarbeitung von Daten gilt ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) (bzw. Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung), welcher einen integrierenden Bestandteil dieser AGB sowie des Hauptvertrages bildet.
Die Agentur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur gemäss den dokumentierten Weisungen des Kunden und in dem Rahmen, der zur Vertragserfüllung und Leistungserbringung erforderlich ist. Sämtliche vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden.
Der Kunde ist als „Verantwortlicher“ allein für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. Er bestimmt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung und stellt sicher, dass durch diese keine geltenden Datenschutzgesetze verletzt werden. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Rechtmässigkeit der Datenübermittlung an die Agentur sicherzustellen und – sofern rechtlich erforderlich – die notwendigen Einwilligungserklärungen der betroffenen Personen einzuholen.
Der Vertrag über wiederkehrende Dienstleistungen (wie z. B. Managed Services, Webhosting oder Domain-Verwaltung) wird für eine feste Mindestlaufzeit abgeschlossen. Sofern in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
Die Agentur behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit vorzeitig und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Bei vorzeitiger Auflösung aus wichtigem Grund durch die Agentur hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Vergütungen. Er schuldet weiterhin die Gebühren bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sowie Ersatz für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten.
Nach Beendigung des Vertrages ist die Agentur berechtigt, sämtliche auf der Infrastruktur gespeicherten Daten des Kunden zu löschen. Hiervon ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (insb. gemäss Art. 958f OR) besteht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsbeendigung selbstständig zu sichern oder eine kostenpflichtige Unterstützung bei der Migration rechtzeitig zu beauftragen. Die Agentur gewährt nach Vertragsende eine Kulanzfrist von 14 Tagen, bevor die endgültige Löschung erfolgt.